Ab dem 1. Juli 2020 treten für den Breitensport neue Lockerungen in Kraft. Die drei bisher bestehenden Corona-Verordnungen zu den Bereichen Profi- und Spitzensport, Sportwettkämpfe und Sportstätten werden ab dem 1. Juli 2020 in die neue Corona-Verordnung Sport zusammengeführt.
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen wieder Mannschaftssportarten – bis 20 Personen – betrieben werden. Die Dusch- und Umkleideräume sind unter Einhaltung des Mindestabstandes wieder nutzbar.
Die neue Sport-Verordnung kann über das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg www.km-bw.de einsehen werden.
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung